Neue Kantonspauschale für KiTa Kosten
Ab August 2026 beteiligt sich der Kanton Zug mit einer Kantonspauschale von 33 Prozent an den Betreuungskosten für Kinder in bewilligten KiTas, unabhängig vom Einkommen.
Ab dem 1. August 2026 beteiligt sich der Kanton Zug mit einer Kantonspauschale von 33 Prozent an den Betreuungskosten für Kinder in bewilligten KiTas. Diese Unterstützung gilt unabhängig vom Einkommen und ergänzt weiterhin die bestehenden Betreuungsgutscheine der Gemeinden.
Wer hat Anspruch?
Erziehungsberechtigte erhalten die Kantonspauschale, wenn:
das Kind im Kanton Zug wohnt
älter als drei Monate ist
in einer bewilligten Kita betreut wird wie KiTa Little Home
die Eltern erwerbstätig sind oder eine staatlich geregelte Ausbildung absolvieren
Wie hoch ist die Unterstützung?
Der Kanton übernimmt 33 Prozent der durchschnittlichen Betreuungstarife. Die konkreten Pauschalbeträge werden jährlich im ersten Quartal festgelegt.
Wie erfolgt die Auszahlung?
Die Kantonspauschale wird direkt an die Erziehungsberechtigten ausbezahlt.
Wie stellt man ein Gesuch?
Das Gesuch wird über eine digitale Plattform eingereicht, welche einige Wochen vor dem 1. August 2026 vom Kanton aufgeschaltet wird.
Alle offiziellen Informationen findet Ihr hier: